Unfallschaden-Reparatur

Ein lauter Knall – ein kräftiger Ruck geht durch Ihr Fahrzeug.
Nun heißt es erstmal durchatmen. Hoffentlich sind Sie unverletzt.

Nachdem die Polizei vor Ort war und die erste Bürokratie abgeschlossen ist steht die große Frage an: “ Wie und wo lasse ich mein Unfallauto reparieren?

Bei uns können grundsätzlich alle üblichen Fahrzeuge, die einen Unfallschaden erlitten haben, repariert werden. Bei Leasingfahrzeugen oder wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vereinbart haben, sollten Sie vor dem Erteilen des Reparaturauftrages an uns die Kostenübernahme durch ein Telefonat mit Ihrem Versicherer oder Ihrer Leasingbank sicher stellen.

 Als unabhängige KFZ-Werkstatt übernehmen wir die Unfallinstandsetzung an nahezu allen Fabrikaten, Marken und Modellen. Egal ob Sie mit einem Bagatellschaden, Blechschaden oder einem stark beschädigten Auto zu uns in die KFZ-Werkstatt kommen. Wir bringen Ihr Auto wieder auf die Straße.

Damit Sie in der Zeit der Reparatur Ihres Unfallwagen mobil bleiben und möglichst wenige Einschränkungen erleben, stellen wir Ihnen einen Werkstattersatzwagen oder Mietwagen zur Verfügung

Wie ist der Ablauf, wenn Sie mit einem Unfallschaden zu uns kommen?

Bewertung Ihres Unfallschaden

Zunächst ist es wichtig, genau die Schäden und entsprechende Kosten der Instandsetzung des Unfallschadens festzustellen. Hierbei ist gerade bei modernen Fahrzeugen mit Ihren vielen Sensoren wichtig, genau zu prüfen. Häufig gibt es augenscheinlich lediglich kleine Kratzer an der Stoßstange. Bei genauerer Prüfung hinter der Stoßstange sind oft teure und wichtige Sensoren und technische Bauteile beschädigt. Damit dies nicht übersehen wird, ist eine genaue Prüfung und Schadenbewertung durch einen KFZ-Gutachter erforderlich.

Wenn Sie mit dem Gutachten des von der Versicherung bestellten Gutachters nicht einverstanden sind, halten wir für Sie unabhängige KFZ-Gutachter bereit. Auch bei der Wahl der fachgerechten Maßnahmen zur Reparatur Ihres Unfallschaden ist es ebenfalls wichtig, die Tragweite des Schadens festzustellen. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, um einen Blechschaden oder um einen Totalschaden bzw. wirtschaftlichen Totalschaden (merkantiler Unfallschaden).

Entsprechend der Ergebnisse der Begutachtung erstellen wir für Sie einen verlässlichen Kostenvoranschlag.

Unfallschaden-Abwicklungsservice

Für eine schnelle und lückenlose Schadenregulierung übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Ihrer KFZ-Versicherung und stellen alle erforderlichen Unterlagen für Sie bereit. Ebenfalls sprechen wir Besichtigungstermine mit dem KFZ-Sachverständigen ab.

Tipp: Achten Sie vor der Reparatur Ihres Schaden auf Ihre Vereinbarungen mit Ihrer KFZ-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung damit Sie keine unangenehmen Überraschungen bei Selbstbeteiligung und Abwicklung erleben.

Kann ich bei Ihnen einen Leihwagen bekommen während Sie meinen Unfallschaden reparieren?

JA – Wenn Sie Ihren Unfallschaden bei uns reparieren lassen, stellen wir Ihnen einen Leihwagen zur Verfügung. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für den Leihwagen.

Wie lange dauert es einen Unfallschaden zu reparieren?

 

Jenachdem welche Schäden an Ihrem Unfallwagen behoben werden müssen, ist es erforderlich Ersatzteile zu beschaffen, Karosseriebauarbeiten auszuführen, Komponenten zu lackieren oder Vermessungen durchzuführen. Viele dieser Arbeiten folgen aufeinander, sodass durch eine gute Planung Zeit gespart werden kann. Aus dieser Komplexität heraus lässt sich nicht pauschal zu sagen wie lange eine Unfallschadeninstandsetzung dauert. Es ist immer eine individuelle Planung erforderlich, die natürlich auch durch die Auslastung der einzelnen Teile der Werkstätten, der Lackierereien und dem Karosseriebau beeinflusst wird.

Unfallschaden instand setzen - welche Techniken und Methoden kommen zum Einsatz

Jenachdem welchen Schaden Ihr Fahrzeug durch Ihren Unfall davon getragen hat sind unterschiedliche Arbeiten notwendig. Damit Sie mit uns eine flexible Fachwerkstatt an der Hand haben, stehen Ihnen die wichtigsten Verfahren zur Unfallschaden-Instandsetzung zur Verfügung.

Ihre Unfall-Checkliste für Geschädigte

Polizei anrufen

Rufen Sie die Polizei an und stellen Sie sicher, dass Sie als Geschädigter im Bericht genannt sind

Geleaste Autos

Auto geleast? Sprechen Sie mit Ihrer Leasinggesellschaft welche KFZ-Werkstatt den Schaden beheben darf – Haben Sie eine Wunschwerkstatt? Holen Sie sich das Einverständnis der Leasinggesellschaft!

Autoreparature

Werkstattbindung im Versicherungsvertag? – Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, welche Werkstatt die Reparatur vornehmen darf. – Haben Sie eine Wunsch-Werkstatt, holen Sie sich die Zustimmung Ihrer KFZ-Versicherung

Autoexperte

Bestellen Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen in Absprache mit Ihrer KFZ-Werkstatt und schützen Sie sich so vor unangenehmen Überraschungen bei der Eigenbeteiligung, des Restwertes oder bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges

Unfall Ratgeber

Unfallschaden erlitten – Was sollten Sie als Geschädigter beachten?

    Wertminderung
    Gegnerischen
    Rechtsanwalt
    Merkantiler
    Nutzungsausfall
    Unverschuldet
    Unfallgegner
    Gutachter
    Schuld
    Unfallverursacher
    Abschleppkosten
    Rechtsschutzversicherung
    Schuldfrage

Unfallschaden verursacht

Was sollten Sie als Verursacher beachten?

    Umstände
    Gutachter
    Wertminderung
    Gegnerischen
    Anwalt
    Merkantiler
    Schuld
    Unfallverursacher
    Abschleppkosten
    Schuldfrage
    KFZ-Haftpflichtversicherung

Welche Kosten übernimmt eine Versicherung bei einem Unfallschaden?

Die Kostenübernahme einer Versicherung hängt von vielen Faktoren ab.

Die wichtigsten sind:

  • Welche Art von Versicherung haben Sie abgeschlossen? Haftpflichtversicherung, Teil-Kaskoversicherung, Voll-Kaskoversicherung, mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Haben Sie am Unfall eine Mitschuld oder Teilschuld?
  • Sind Sie Besitzer und Eigentümer des Fahrzeuges? Barbezahlt oder finanziert
  • Haben Sie das Fahrzeug geleast?

Diese und weitere Faktoren entscheiden darüber, welche Kosten Sie bei einer Unfallschadeninstandsetzung selber tragen müssen.

Wann lohnt sich die Reparatur eines Unfallschadens nicht mehr?

Neben einer wirtschaftlichen Frage können auch emotionale Faktoren darüber entscheiden, ob ein Unfallfahrzeug repariert wird.

Bei der wirtschaftlichen Betrachtung geht es recht sachlich zu. Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert bzw. den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges oder nicht. Wenn ja sprechen wir von einem wirtschaftlichen Totalschaden(merkantilen Unfallschaden).

Bei besonders seltenen, historisch bedeutsamen, individuell unersetzlichen Fahrzeugen können jedoch manchmal emotionale Motive wichtiger sein, als wirtschaftliche Faktoren.

Letztendlich ist es Ihre persönliche Entscheidung, ob Sie unter den gegebenen Umständen für Sie lohnt, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder nicht.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?Schreiben Sie uns:

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Sebastian Rahmfeld

Geschäftsführer Bosch Service Kolling